AGB
acQware GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Erbringung von Leistungen der acQware GmbH (nachfolgend „acQware“ genannt), im Zusammenhang mit dem Dienst “acQware SaaS Sales Engagement Plattform" (nachfolgend auch „ANWENDUNG“ genannt) gegenüber KUNDEN.
1.2 Diese AGB gelten nur, wenn es sich bei dem KUNDEN um einen Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, nicht jedoch für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Die Unternehmereigenschaft des KUNDEN ist acQware auf Anforderung durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges und/oder einer aktuellen Bescheinigung des zuständigen Gewerbeamtes oder eine entsprechende Bescheinigung einer vergleichbaren nationalen behördlichen Stelle, aus der die unternehmerische Tätigkeit des KUNDEN eindeutig erkennbar ist, nachzuweisen.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB von KUNDEN werden nicht anerkannt und sind auch ohne ausdrücklichen, schriftlichen Widerspruch von acQware kein Vertragsinhalt.
2. Vertragsgegenstand / Leistungen von acQware
2.1 acQware bietet mit der ANWENDUNG die Möglichkeit, Leads und Accounts sowie damit zusammenhängende Aufgaben, Dokumente und die Verbindungen aller Kontakte zu erfassen und für Neukundenvertrieb und Bestandskundenentwicklung zu verwenden. acQware bietet darüber hinaus die Möglichkeit einer Kollaboration von Vertriebsmitarbeitern in gemeinsamen Sales Projekten.
2.2 acQware bietet dem KUNDEN ein einheitliches Leistungspaket für eine unterschiedliche Anzahl von Usern zu den entsprechend in der Internetpräsenz der ANWENDUNG aufgeführten Konditionen an. acQware gewährt dem KUNDEN das Recht, die ANWENDUNG im Rahmen der Einschränkungen dieser AGB zu nutzen.
2.3 acQware ist berechtigt, den Leistungsumfang und sonstige Bedingungen zu ändern. acQware wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen, soweit durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien nicht erheblich gestört wird.
2.4 Gegenstand des Vertrages ist die Zurverfügungstellung der ANWENDUNG zur Nutzung ihrer Funktionalitäten über eine Telekommunikationsverbindung durch die NUTZER. Ein entsprechender Internetzugang ist Voraussetzung für die Nutzung der ANWENDUNG und nicht Gegenstand der Leistung. acQware stellt dem KUNDEN Speicherplatz für die unter Nutzung der ANWENDUNG erzeugten Daten und/oder die zur Nutzung der ANWENDUNG erforderlichen Daten (nachfolgend „ANWENDUNGSDATEN“ genannt) zur Verfügung und räumt dem KUNDEN Nutzungsrechte an der ANWENDUNG gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts ein.
2.5 Die Bereitstellung eines Internetzuganges für die Nutzung der ANWENDUNG ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der KUNDE ist allein für die Schaffung der, in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zur vertragsgemäßen Nutzung der ANWENDUNG notwendigen, technischen Voraussetzungen verantwortlich. Hierzu zählen insbesondere die Funktionsfähigkeit der erforderlichen Hardware sowie des jeweils verwendeten Internetzuganges einschließlich der Telekommunikationsverbindung zwischen der verwendeten Hardware.
3. Vertragsschluss
3.1 Über entsprechende Eingabemasken innerhalb der Internetpräsenz von acQware zu der ANWENDUNG kann ein Antrag auf Abschluss eines Vertrages über die Bereitstellung der ANWENDUNG gestellt und per Datenfernübertragung an acQware abgesendet werden. Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit der erfolgreich abgeschlossenen Registrierung des KUNDEN zustande, welche beispielsweise mit der Anmeldung über die Webseite der ANWENDUNG und Bestätigung per E-Mail von acQware erfolgt.
3.2 Der KUNDE oder der den Antrag auf Abschluss eines Vertrages stellende Mitarbeiter des KUNDEN wird bei Antragstellung einen Zugangsnamen festlegen. Zur Anmeldung wird ihm ein vorübergehendes Passwort zur Verfügung gestellt. Das Passwort kann nach erfolgtem Vertragsschluss durch den jeweiligen KUNDEN bzw. NUTZER jederzeit geändert werden.
3.3 Soweit die Parteien im Rahmen des Vertragsschlusses eine kostenfreie Testphase / Starterpaket vereinbart haben, die nicht ausdrücklich nach Ablauf der Testphase nahtlos in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis übergehen soll, bedarf es zur Überführung des kostenfreien Testverhältnisses in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis einer entsprechenden Mitteilung des KUNDEN an acQware. Diese Mitteilung kann, sofern es in der ANWENDUNG vorgesehen ist, unmittelbar über die ANWENDUNG an acQware abgegeben werden. Mit Bestätigung durch acQware wird das Vertragsverhältnis als kostenpflichtiges Vertragsverhältnis zu den in diesen AGB geregelten Bestimmungen und zu dem, u.a. in der Internetpräsenz der ANWENDUNG festgelegten Paketpreis fortgesetzt. acQware kann die Bestätigung wahlweise über die ANWENDUNG oder per E-Mail gegenüber dem KUNDEN erklären. acQware ist berechtigt, soweit dies vorgesehen ist, den KUNDEN im Zusammenhang mit dem Ablauf einer individuell zugestandenen Testphase auf die Möglichkeit der kostenpflichtigen Verlängerung des Vertragsverhältnisses per E-Mail oder über die Anwendung hinzuweisen.
3.4 Die im Rahmen der Antragstellung mitgeteilten Daten werden von acQware auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht von acQware vollständig und plausibel und bestehen aus Sicht von acQware keine sonstigen Bedenken, registriert acQware den NUTZER und benachrichtigt ihn hierüber per E-Mail. Diese Benachrichtigungs-E-Mail gilt als Annahme des durch den KUNDEN abgegebenen Angebotes auf Abschluss des Vertrages über die Nutzung der ANWENDUNG. Sofern der KUNDE eine kostenlose Testphase angefragt hat, gilt Ziffer 3.3 dieser AGB.
3.5 Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrages besteht nicht. acQware ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen den Antrag auf Abschluss eines Vertrages zurückzuweisen.
4. Vertragsbeginn und -beendigung
4.1 Das Vertragsverhältnis über die Nutzung der ANWENDUNG beginnt mit Zugang der Bestätigungs-E Mail (für eine mögliche Testphase) von acQware, bzw. der vom KUNDEN erhaltenen Zahlung. Das Vertragsverhältnis läuft, falls dies vereinbart wurde, zunächst für die Dauer einer entsprechend einer von acQware festgelegten und zwischen den Parteien vereinbarten Testphase (z.B. 7 Tage).
4.2 Ist zu Beginn zwischen den Parteien eine kostenlose Testphase vereinbart worden, kann der KUNDE nach Ablauf der vereinbarten Testphase ein von acQware angebotenes Leistungspaket zu den entsprechenden, auf der Webseite der ANWENDUNG angegebenen, Konditionen buchen. Wählt der KUNDE nach Ablauf der kostenlosen Testphase kein Leistungspaket aus, so wird der Account des KUNDEN von acQware gelöscht und der Zugang des KUNDEN gesperrt. Im Übrigen läuft das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit.
4.3 Die Kündigung des Vertragsverhältnisses für die Nutzung der ANWENDUNG kann der KUNDE jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums vornehmen. Der KUNDE hat die Kündigung selbständig in der Accountverwaltung der ANWENDUNG vorzunehmen.
4.4 acQware hat das Recht, das Vertragsverhältnis mit einem KUNDEN ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Abrechnungszeitraums zu kündigen.
4.5 Jede Vertragspartei ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für acQware insbesondere dann vor, wenn der KUNDE die Nutzungsvergütung nicht entrichtet.
4.6 Mit Wirksamwerden der Kündigung, endet das Vertragsverhältnis und der KUNDE und alle zu dem KUNDEN angelegten NUTZER verlieren die Berechtigung zur Nutzung der ANWENDUNG. acQware behält sich vor, den Administratornamen und das Administratorkennwort mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren.
4.7 acQware ist nicht verpflichtet, dem KUNDEN vor Beendigung des Vertragsverhältnisses von ihm gespeicherte Daten, die über die unmittelbar selbst exportierbaren Daten hinausgehen, zur Verfügung zu stellen.
4.8 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Account des KUNDEN mit allen Daten von acQware gelöscht.
5. Preise
5.1 Die Höhe der (monatlichen/jährlichen) Kosten für die Nutzung der ANWENDUNG ergibt sich aus den jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. Paketwechsels gültigen, u.a. auf der Webseite der ANWENDUNG veröffentlichten Kosten für das von dem KUNDEN gewählten Paket. Alle Preise sind Nettopreise, d.h. exklusive Umsatzsteuer.
5.2 acQware bietet dem KUNDEN verschiedene kostenpflichtige Pakete an, die sich insbesondere bezüglich der User-Anzahl unterscheiden
5.3 Nach Ablauf der, unter Ziffer 4.1. dieser AGB genannten Testphase, zahlt der KUNDE für die Zurverfügungstellung und Nutzung der ANWENDUNG entsprechend der vertraglichen Vereinbarung die für das jeweilige kostenpflichtige Paket angegebene (monatliche/jährliche) Vergütung, deren Höhe sich aus der Preisliste von acQware in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und später jeweils gültigen Fassung ergibt.
5.4 acQware ist berechtigt, die unter Ziffer 5.1. dieser AGB genannten Preise für die kostenpflichtigen vertraglichen Leistungen jährlich in angemessener Höhe anzupassen, um Personal- und sonstige Kostensteigerungen auszugleichen. acQware wird dem KUNDEN diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung in Textform per E-Mail an die vom Kunden gegenüber acQware mitgeteilte E-Mail-Adresse bekannt geben.
Widersprich der KUNDE einer Änderung form- und fristgerecht gegenüber acQware, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. acQware behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat in Schriftform oder Textform zu kündigen.
6. Zahlung, Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
6.1 Die monatliche/jährliche Vergütung für die Nutzung der ANWENDUNG wird zu Beginn des jeweiligen Abrechnungsmonats/Abrechnungsjahres fällig.
6.2 Dem KUNDEN wird die monatliche/jährliche Rechnung im PDF-Format zur Verfügung gestellt. Diese Rechnung kann der KUNDE jederzeit in der Accountverwaltung einsehen und herunterladen.
6.3 Die Zahlung der monatlichen Vergütung erfolgt durch Lastschrifteinzug oder Kreditkartenzahlung. Der KUNDE hat für die notwendige Deckung des gewählten Zahlungskontos Sorge zu tragen. Für den Fall, dass die Zahlung aufgrund von Umständen, die vom KUNDEN zu vertreten sind, nicht erfolgt, kann acQware die entstandenen Mehrkosten (z.B. Kosten der Rücklastschrift) dem KUNDEN in der jeweils angefallenen Höhe berechnen.
6.4 Sollte der KUNDE die Zahlung nicht leisten, ist acQware berechtigt, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldete Leistung sofort zurückzuhalten und die Accounts des KUNDEN vorübergehend zu deaktivieren, bis die offenen Forderungen beglichen sind.
7. Änderungen dieser AGB
acQware behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder um Regelungen zur Nutzung zusätzlicher Leistungen oder Funktionen der von acQware angebotenen Dienste
zu ergänzen. Die Änderungen und/oder Ergänzungen der AGB werden dem KUNDEN spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten mitgeteilt. Die Zustimmung des KUNDEN zur Änderung erfolgt per E-Mail an die vom KUNDEN gegenüber acQware mitgeteilte E-Mail-Adresse oder über das von acQware dem KUNDEN zur Verfügung gestellte Produkt oder über den Kundenbereich. Die Zustimmung zu den geänderten AGB gilt als erteilt, wenn der KUNDE nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Änderungsankündigung in Textform (z. B. per E-Mail, Fax oder Brief) widerspricht.
8. Änderungen an der ANWENDUNG oder dem System von acQware
8.1 Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung der ANWENDUNG und/oder mit Änderungen am technischen System von acQware eine einschränkende Änderung der Funktionalitäten der ANWENDUNG, der durch die ANWENDUNG unterstützten Arbeitsabläufe des KUNDEN und/oder Einschränkungen in der Verwendbarkeit der bisher erzeugten Daten einhergeht, wird acQware dies dem KUNDEN spätestens 4 Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen.
8.2 Widerspricht der KUNDE der Änderung nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, so wird die Änderung Vertragsbestandteil. acQware wird den KUNDEN bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit hinweisen.
9. Zugriff auf bereitgestellte ANWENDUNG
9.1 Handelt es sich bei dem KUNDEN um eine natürliche Person, so nutzt der KUNDE die bereitgestellte ANWENDUNG selbst als Hauptnutzer. Handelt es sich bei dem KUNDEN um eine juristische Person oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist von dem KUNDEN eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person als Hauptnutzer anzugeben, die die bereitgestellte ANWENDUNG für den KUNDEN nutzt. acQware ist berechtigt, jederzeit von dem KUNDEN einen schriftlichen Nachweis der Vertretungsberechtigung des Hauptnutzers anzufragen, der acQware dann durch den KUNDEN unverzüglich zu übersenden ist.
9.2 Nach Anmeldung bei der ANWENDUNG hat der KUNDE als Hauptnutzer bzw. der Hauptnutzer die Möglichkeit, im Rahmen der Kapazitäten des jeweiligen Leistungspakets weitere Administrativ- und/ oder Nebennutzer (nachfolgend ebenfalls „NUTZER“ genannt) in der ANWENDUNG anzulegen und diesen so die Nutzung der ANWENDUNG zu ermöglichen. Die hierzu geltenden Bedingungen ergeben sich aus der dieser Vereinbarung zugrundeliegenden ANWENDUNG und den in dieser formulierten Angaben.
9.3 Die von dem KUNDEN als Hauptnutzer bzw. dem Hauptnutzer eingerichteten Administrativnutzer haben – ebenfalls im Rahmen der in der ANWENDUNG vorgegebenen Möglichkeiten – ihrerseits die Möglichkeit, in der ANWENDUNG weitere Nebennutzer anzulegen und diesen so die Nutzung der ANWENDUNG zu ermöglichen.
9.4 Der KUNDE kann Hauptnutzer, Administrativ- und/ oder Nebennutzer jederzeit über die ANWENDUNG entfernen oder deaktivieren.
10. Bereitstellung der ANWENDUNG und Speicherplatz für ANWENDUNGSDATEN
10.1 acQware hält ab Vertragsschluss auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (nachfolgend „SERVER“ genannt) die ANWENDUNG in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.
10.2 acQware stellt sicher, dass die bereitgestellte ANWENDUNG für die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Zwecke geeignet ist.
10.3 acQware sorgt dafür, dass die von ihr hergestellte ANWENDUNG stets dem erprobten Stand der Technik entspricht. acQware hält auf dem SERVER ab dem Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung Speicherplatz für die ANWENDUNGSDATEN bereit.
10.4 Die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN werden von acQware auf dem Server regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert.
10.5 Übergabepunkt für die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN ist der Routerausgang des Rechenzentrums von acQware.
11. Verfügbarkeit
11.1 acQware schuldet die vereinbarte Verfügbarkeit der ANWENDUNG und der ANWENDUNGSDATEN am Übergabepunkt. Verfügbarkeit ist die Möglichkeit des KUNDEN und der zu dem KUNDEN angelegten NUTZER, die gesamten vertraglich vereinbarten Funktionalitäten der ANWENDUNG sowie die ANWENDUNGSDATEN am Übergabepunkt zu nutzen.
11.2 Die Verfügbarkeit gilt auch als gegeben in Zeiträumen während Störungen in oder aufgrund des Zustandes von nicht von acQware oder seinen Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für die Ausführung der ANWENDUNG erforderlichen technischen Infrastruktur; Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht von acQware oder einem seiner Erfüllungsgehilfen verursacht oder mitverursacht sind; unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch.
11.3 acQware gewährleistet eine Verfügbarkeit von 99 % im Kalenderjahresmittel. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit im Sinne der Ziffer 11.4. dieser AGB nicht berücksichtigt.
11.4 In Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit ist acQware berechtigt, die ANWENDUNG und/ oder SERVER zu warten, zu pflegen, Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Geplante Nichtverfügbarkeiten sind dem KUNDEN von acQware rechtzeitig mitzuteilen.
11.5 Wenn und soweit der KUNDE in Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit die ANWENDUNG nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei einer Nutzung der ANWENDUNG in Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit zu einer Reduzierung oder Einstellung der Leistung, besteht für den KUNDEN kein Anspruch gegen acQware auf Mängelhaftung oder Schadensersatz.
12. Sonstige Leistungen von acQware
12.1 Falls acQware dem KUNDEN bei Vertragsbeginn eine zu der ANWENDUNG abrufbare Online-Dokumentation für die ANWENDUNG zur Verfügung stellt, ist der KUNDE berechtigt, die zur Verfügung gestellte Online-Dokumentation, unter Aufrechterhaltung vorhandener Schutzrechtsvermerke, zu speichern, auszudrucken und für Zwecke des Vertrages in angemessener Anzahl zu vervielfältigen. Im Übrigen gelten die in dieser AGB vereinbarten Nutzungsbeschränkungen für die Online-Dokumentation entsprechend.
12.2 Weitere Leistungen von acQware können zwischen den Parteien jederzeit schriftlich oder in Textform vereinbart werden, insbesondere Schulungen betreffend die ANWENDUNG oder die Vornahme der Sperrung oder Entfernung einzelner für den KUNDEN angelegten Administrativ- und/ oder Nebennutzer durch acQware. Solche weiteren Leistungen werden gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwandes zu den im Zeitpunkt der jeweiligen Beauftragung allgemein geltenden Preisen von acQware erbracht.
13. Nutzungsrechte an der ANWENDUNG
13.1 Der KUNDE erhält an der ANWENDUNG einfache, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
13.2 Eine Überlassung der ANWENDUNG an den KUNDEN erfolgt nicht. Insbesondere erfolgt keine Übergabe von Software oder eines Quellcodes. Der KUNDE darf die ANWENDUNG nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten, ggfs. durch eigenes Personal, nutzen und in diesem Zusammenhang auf diese zugreifen.
13.3 Der KUNDE ist nicht berechtigt, Änderungen an der ANWENDUNG vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die zur Beseitigung von Fehlern erforderlich sind, sofern acQware mit der Beseitigung des Fehlers in Verzug ist, die Beseitigung des Fehlers verweigert oder aufgrund der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur Beseitigung des Fehlers nicht in der Lage ist. Dieses Selbsthilferecht beinhaltet ausdrücklich keinen Anspruch auf Herausgabe der ANWENDUNG, der Software oder des Quellcodes.
13.4 Sofern acQware während der Vertragslaufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die ANWENDUNG vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
13.5 Rechte, die dem KUNDEN vorstehend nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen dem KUNDEN nicht zu. Insbesondere ist der KUNDE nicht berechtigt, die ANWENDUNG über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen und/oder durch Dritte nutzen zu lassen oder die ANWENDUNG in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist der KUNDE nicht berechtigt, die ANWENDUNG zu vervielfältigen, zu veräußern oder die ANWENDUNG oder den Zugang zur ANWENDUNG auf Zeit zu überlassen, insbesondere zu vermieten oder zu verleihen.
14. Pflichten und Obliegenheiten des KUNDEN
14.1 Der KUNDE ist verpflichtet, die notwendigen Informationen für die Account-Erstellung und -Änderung wahrheitsgemäß anzugeben.
14.2 Der KUNDE garantiert und stellt sicher, dass acQware die Daten der Mitarbeiter und Verantwortlichen des KUNDEN zum Zwecke der Vertragsdurchführung verarbeiten kann und der KUNDE wird dafür Sorge tragen, dass seine Mitarbeiter und Verantwortlichen, soweit dies rechtlich notwendig ist, ihre Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Daten durch acQware erklären.
14.3 Der KUNDE verpflichtet sich und haftet dafür, dass die ANWENDUNG durch ihn bzw. die NUTZER nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere ANWENDUNGSDATEN, erstellt und/ oder auf dem SERVER gespeichert werden.
14.4 Dem KUNDEN bzw. NUTZER ist es untersagt, bei der Nutzung der ANWENDUNG technische Hilfsmittel oder Methoden einzusetzen, die die Funktionsfähigkeit der ANWENDUNG beeinträchtigen oder beeinträchtigen können (z.B. Skripte, Bots oder sonstige Software etc.).
14.5 acQware ist berechtigt, rechtswidrige oder missbräuchliche Inhalte vom KUNDEN bzw. NUTZER unverzüglich zu löschen.
14.6 Der KUNDE wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere wird der KUNDE keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von acQware betrieben werden, eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze von acQware unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern; den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der ANWENDUNG möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen; acQware von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der ANWENDUNG durch den KUNDEN beruhen oder die sich aus von dem KUNDEN verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der ANWENDUNG verbunden sind; die zu dem KUNDEN angelegten NUTZER verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten; dafür Sorge tragen, dass etwa bei der Übermittlung von Texten und/ oder Daten Dritter auf den SERVER von acQware alle Rechte Dritter an dem verwendeten Material beachtet werden; die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit der KUNDE bei Nutzung der ANWENDUNG personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet und/ oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand nach geltendem Datenschutzrecht eingreift; Daten und Informationen vor Übersendung an acQware auf Viren prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen; Mängel an Vertragsleistungen acQware unverzüglich anzeigen. Unterlässt der KUNDE die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die der KUNDE zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. Mitverschulden dar. Soweit acQware infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der KUNDE nicht berechtigt, die vereinbarte Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der KUNDE hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat; die vereinbarte Vergütung fristgerecht zahlen; wenn der KUNDE zur Erzeugung von ANWENDUNGSDATEN mit Hilfe der ANWENDUNG Daten an acQware übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen.
15. Verantwortung für die Zugangsdaten
15.1 Der KUNDE trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der ANWENDUNG durch Unbefugte zu verhindern. Die dem KUNDEN bzw. dem NUTZER zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sind geheim zu halten, durch geeignete und zeitgemäße Maßnahmen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
15.2 Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, sicherzustellen, dass die Nutzung der ANWENDUNG ausschließlich durch den KUNDEN bzw. den NUTZERN erfolgt.
15.3 Sobald Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten oder in der Zukunft bekannt werden könnten, werden der KUNDE bzw. die NUTZER acQware hierüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen, in Textform in Kenntnis setzen und die jeweiligen Zugangsdaten unverzüglich über die ANWENDUNG ändern.
15.4 Der KUNDE haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten bzw. der Zugangsdaten der NUTZER ausgeführt wird.
16. Pflichtverletzungen durch den KUNDEN
16.1 Verletzt der KUNDE die Regelungen unter Ziffer 13., Ziffer 14. oder Ziffer 15. dieser AGB aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann acQware den Zugriff des KUNDEN und aller zu diesem angelegten NUTZER auf die ANWENDUNG oder die ANWENDUNGSDATEN sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
16.2 Verstößt der KUNDE rechtswidrig gegen Ziffer 15.2. dieser AGB, ist acQware berechtigt, die dadurch betroffenen ANWENDUNGSDATEN zu löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch einen der zu dem KUNDEN angelegten NUTZER hat der KUNDE acQware auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den entsprechenden NUTZER zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
16.3 Verletzt der KUNDE trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung von acQware weiterhin oder wiederholt die Regelungen unter Ziffern 13. und/ oder 15. dieser AGB und hat der KUNDE dies zu vertreten, so kann acQware den Vertrag, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen.
16.4 Für jeden Fall, in dem der KUNDE die Nutzung der ANWENDUNG durch Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der KUNDE jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 12 Monatsbeiträgen oder im Falle der kostenlosen Nutzung (z.B. Testphase/ kostenloses Leistungspaket) EUR 2.000,00 zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten. Bei zusätzlicher Geltendmachung von Schadensersatz wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
16.5 Hat der KUNDE die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann acQware Schadensersatz geltend machen.
17. Rechte des KUNDEN an entstehenden Datenbanken und Datenbankwerken
Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrages durch die nach diesem Vertrag zulässigen und vorgesehenen Tätigkeiten des KUNDEN und/oder der für den KUNDEN angelegten NUTZER, insbesondere durch die Zusammenstellung von ANWENDUNGSDATEN durch den KUNDEN, auf dem SERVER von acQware eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke mit ausschließlich dem KUNDEN zuzuordnenden Daten entstehen, stehen die Rechte hieran dem KUNDEN zu. Endet der Vertrag mit acQware, ist der KUNDE selbst dafür verantwortlich, diese Daten anderweitig zu sichern. acQware sperrt mit Vertragsende den Zugang zur Datenbank und löscht alle Datenbankinhalte.
18. Haftung für Verletzung von Rechten Dritter
18.1 acQware wird den KUNDEN von Rechten Dritter und von einer daraus resultierenden Beeinträchtigung der Erbringung vereinbarter Leistungen unverzüglich unterrichten und dem KUNDEN in geeigneter Weise den vollen Zugriff auf dessen ANWENDUNGSDATEN ermöglichen.
18.2 acQware haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den KUNDEN bzw. NUTZER. Insbesondere nicht, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesen AGB eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In jedem derartigen Fall stellt der KUNDE acQware auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
19. Datenschutz und Datensicherheit
19.1 Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten (u.a. NUTZER) zur Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
19.2 Erhebt, verarbeitet und/ oder nutzt/ nutzen der KUNDE und/ oder zu dem KUNDEN angelegte NUTZER personenbezogene Daten, so steht der KUNDE dafür ein, dass er bzw. der jeweilige NUTZER dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt, im Falle eines Verstoßes, acQware von Ansprüchen Dritter frei.
19.3 acQware wird Daten von dem KUNDEN oder dem KUNDEN zuordenbare Daten nur in dem von dem Vertragszweck gedeckten Umfang erheben, verarbeiten und nutzen. Der KUNDE stimmt dem zu.
19.4 Die Verpflichtungen nach Ziffern 19.1 und 19.3 dieser AGB bestehen, solange ANWENDUNGSDATEN im Einflussbereich von acQware liegen, auch über das Vertragsende hinaus.
19.5 acQware kann personenbezogene Daten des KUNDEN an Dritte übermitteln, soweit dies für die Abwicklung dieses Vertrages erforderlich ist und weitergehende datenschutzrechtliche Anforderungen an die Datenweitergabe nicht gestellt werden (z.B. Daten für Bezahlvorgänge an Dritte wie Zahlungsanbieter, Bankinstitute oder Kreditkartenanbieter etc.).
19.6 Eine Übermittlung von Kontakt- oder Kundendaten des Kunden erfolgt zu keiner Zeit. Alle Dateianhänge des Kunden werden ausschließlich auf Servern eines sorgfältig ausgewählten Zulieferers gespeichert. Diese Speicherung erfolgt ausschließlich in Europa und erfüllt höchste Sicherheitsstandards durch redundante Speicherung und eine dateispezifische 128-Bit-Verschlüsselung über den Dateinamen.
Weder der Dateiname noch die zugehörige URL werden von acQware zu irgendeinem Zeitpunkt Dritten gegenüber sichtbar gemacht. Der Kunde verpflichtet sich aus eigenem Interesse zum Schutz seiner Daten ebenfalls zur Geheimhaltung der direkten URLs in seinem Anwendungs-Account.
19.7 Sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, erfolgt die Löschung der personenbezogenen Daten 14 Tage nach Löschung des jeweiligen ANWENDUNGS-Accounts.
19.8 Weitere Hinweise und Regelungen zum Umgang mit Daten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, welche jederzeit auf der Webseite der ANWENDUNG einsehbar ist.
19.9 Der KUNDE und acQware verpflichten sich, unmittelbar nach Abschluss dieses Nutzungsvertrages eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AVV“) abzuschließen. acQware stellt dem KUNDEN die acQware AVV in elektronischer Form zum Download zur Verfügung. Im Falle von Unklarheiten geht die AVV diesen AGB vor.
20 Geheimhaltung
20.1 Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen, Kenntnisse, Daten, Unterlagen, Aufzeichnungen, Listen sowie alle sonstigen Angelegenheiten der jeweils anderen Partei (nachfolgend „VERTRAULICHE INFORMATIONEN“ genannt), die ihnen im Rahmen der zwischen ihnen bestehenden Geschäftsbeziehung oder gelegentlich bekannt werden, vertraulich zu behandeln und geheim zu halten.
20.2 Vertrauliche Informationen dürfen von der empfangenden Partei ausschließlich im Rahmen der zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehung verwendet und/oder genutzt werden. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Verwendung und/oder Nutzung vertraulicher Informationen außerhalb der zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehung unzulässig.
20.3 Vertrauliche Informationen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, es handelt sich bei dem Dritten um eine vertrauenswürdige Person, die die vertraulichen Informationen im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der offenlegenden Partei notwendigerweise kennen muss.
20.4 Die Parteien werden alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Kenntnisnahme, Verwendung und/oder Nutzung der Vertraulichen Informationen durch unbefugte Dritte zu verhindern. Mitarbeiter der Parteien sind, soweit sie nicht bereits arbeitsvertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet sind, zur Geheimhaltung zu verpflichten.
20.5 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie ihr oder der Öffentlichkeit bereits vor dem Empfang bekannt oder allgemein zugänglich waren oder nach dem Empfang bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat.
21. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
21.1 Eine Partei ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und/ oder von der jeweils anderen Partei schriftlich anerkannt worden sind.
21.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist eine Partei nur berechtigt, wenn ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
22. Haftung
22.1 Die Vertragspartner haften einander bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen (z.B. NUTZERN) verursachten Schäden unbeschränkt.
22.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Vertragspartner im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
22.3 acQware haftet im Übrigen nur, soweit acQware eine wesentliche Vertragspflicht, d.h. eine sog. Kardinalpflicht, verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso all diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung von acQware auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung von acQware auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
22.4 Eine Partei ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nur verpflichtet, wenn dies dieser Vertrag ausdrücklich vorsieht. Eine Vertragsstrafe braucht nicht vorbehalten zu werden. Die Aufrechnung mit ihr ist zulässig. 23.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
23. Höhere Gewalt
23.1 Jede Vertragspartei hat für die Nichterfüllung einer ihrer Pflichten nicht einzustehen, wenn die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihrer Kontrolle liegenden Hinderungsgrund beruht, wie insbesondere Feuer, Naturkatastrophen, Krieg, Beschlagnahme oder sonstige behördliche Maßnahmen, allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauches, Arbeitsstreitigkeiten oder wenn Vertragswidrigkeiten von Zulieferern auf einem solchen Grund beruhen. Jede Vertragspartei hat die jeweils andere über den Eintritt eines solchen Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
23.2 Jede Vertragspartei ist zur Beendigung des Vertrages durch schriftliche Kündigung berechtigt, falls dessen Durchführung für mehr als 6 Monate gemäß vorstehender Ziffer verhindert ist.
24. Vertragsübertragung
24.1 acQware ist berechtigt, das Recht aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Der KUNDE erteilt schon jetzt seine Zustimmung, dass acQware das Vertragsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten auf ein anderes Unternehmen (neuer Betreiber) übertragen darf.
24.2 Der Vertragsübergang wird dem KUNDEN unverzüglich nach Umsetzung durch acQware und den neuen Betreiber per E-Mail mitgeteilt.
24.3 acQware ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung dieses Vertrages hinzuzuziehen.
24.4 Eine Abtretung von Rechten und Pflichten des KUNDEN bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von acQware.
25 Schlussbestimmungen
25.1 Für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG).
25.2 Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen alle Erklärungen, die im Rahmen der Nutzung der ANWENDUNG abgegeben werden, der Schriftform oder der Textform per E-Mail.
25.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung die gesetzliche Regelung.
25.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis einschließlich dieser AGB ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, der Sitz von acQware in München.
25.5 Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen haben nur informativen Charakter. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.
Stand: August 2023